Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung zum Fachbereich Strafrecht. Bitte besuchen Sie auch meine vollständige Internetseite, für weitere Informationen zu den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Wohneigentumsrecht, Arbeitsrecht, Marken- und Urheberrecht, Internetrecht:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bankkaufmann
Lornsenstraße 30
D-24105 Kiel
Fon: 0431 - 78 02 77 22
Fax: 0431 - 78 02 77 24
Die Inhalte des vom Gesetzgeber schriftlich erfassten Strafrechts sollen ein soziales und rechtskonformes Zusammenleben ermöglichen. Im Strafgesetzbuch sind Rechtsnormen festgelegt, durch die bestimmte Handlungen verboten sind und als Rechtsfolge, je nach Schwere der Tat, eine Strafe in Form von Geldstrafe oder Freiheitsentzug folgt. Desweiteren gibt es spezialisierte nebenstrafrechtliche Bestimmungen:
Für Jugendliche, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren. Die Sanktionen beinhalten eher einen erzieherischen Charakter.
Strafbar durch den unerlaubten Handel, Anbau, Herstellung und Erwerb von illegalen Betäubungsmitteln (Drogen).
Findet seine Anwendung meist in Fällen von Steuerhinterziehung.
Beinhaltet Vergehen wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Fahren unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Teilbereich des Strafrechts und begründet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz. Findet Anwendung in nicht so schwerwiegenden Rechtsverstössen.
Zu den im allgemeinen Strafrecht verankerten Delikten gehören:
Mord oder Totschlag (fahrlässige Tötung) sind zwei unabhängige Tatbestände, denen verschiedene Absichten zugrunde liegen.
Dabei wird unterschieden zwischen gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge.
Abgrenzung in räuberischen Diebstahl, räuberische Erpressung.
Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Erwerb, Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Artikeln und Bildern.
Bezeichnend hierfür ist die Täuschungshandlung und Bereicherung des Täters auch in Fällen von Hehlerei, Urkundenfälschung, Falschaussagen, Unterschlagung.
Beschädigung und Zerstörung einer nicht dem eigenen Besitz zuzuschreibenden Sache, beispielsweise Brandstiftung, Verwüstung öffentlichen Eigentums.
Dieses wird durch die Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, eingeleitet und dient zur Beweisführung. Um über eine Person eine Strafe zu verhängen und diese zu vollziehen, muss zunächst die Strafbarkeit bzw. der Tatbestand, die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit, sowie die Schuld festgelegt werden. Dadurch kann von folgenden Maßnahmen Gebrauch gemacht werden:
Darstellung des Beschuldigten oder Zeugen zum Sachverhalt. Diese Aussagen können vor Gericht verwertet werden.
Um Beweismittel sicherstellen zu können, darf die Wohnung oder andere Räume durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt werden.
Zur evtl. Feststellung von Alkoholgehalt im Blut und zur Auffindung von Täterspuren.
Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten, die zeitlich begrenzt ist, bis eine Entscheidung des Ermittlungsrichters vorliegt.
Der Ermittlungsrichter entscheidet über die Anordnung einer Untersuchungshaft. Die Person steht unter dringendem Tatverdacht und es liegen Haftgründe, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, vor.
Bei diesen Vorgängen ist es bereits wichtig, einen Fachanwalt für Strafrecht einzubinden, der mit fundierten rechtlichen Kenntnissen wirksam eingreifen kann. Dies beinhaltet u.a. die Einsicht der Ermittlungsakten, Austausch mit der Polizei und Staatsanwaltschaft, Prüfung und Bewertung der Beweise, Einlegung von Rechtsmitteln.
Ein strafrechtliches Verfahren hat meistens erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und soziale Situation des Betroffenen und dessen Umfeld. Oft kann der Ablauf bis und während des Gerichtsverfahrens, durch den Aufbau einer guten Strafverteidigung, positiver strukturiert werden. Nicht immer ist die Art der Beteiligung an einer Straftat eindeutig und im Prozess muss bewiesen werden, in welcher Absicht die Tat begangen wurde.
Ein bewusstes und wissentliches Vorgehen.
Die Tat geschieht durch unachtsames Verhalten.
Kein Eingreifen zur Verhinderung einer Straftat.
Die Selbstverteidigung der eigenen Person oder Dritten gegen Angriffe.
Mit der Unterstützung eines qualifizierten Fachanwaltes für Strafrecht ist es häufig noch möglich, durch die Einführung entlastender Umstände, eine Milderung der Strafe, Bewährung, Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch herbeizuführen. Auch Rechtsvertretung bei einem Nebenklageverfahren oder Zeugenbeistand ist gewährleistet.
Bei allen Fragen, die zur Lösung eines Sachverhalts beitragen und bei Auseinandersetzungen helfen, biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung an. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf.
www.fachanwalt-kiel.com | Ole Jensen | Fachanwalt für Strafrecht
Nach meinem Eintrit in die Kanzlei Bruck, von Osten und Goerke im Jahr 1994 beschäftigte ich mich hauptsächlich mit zivil- und strafrechtlichen Mandaten, wobei sich die Tätigkeitschwerpunkte auf Strafrecht und Verkehrsrecht bezogen. Daraus folgte die Fortbildung und die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein bin ich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Tammo von Osten in Kiel, Schleswig-Holstein tätig.
Damit Sie in meinem Büro in Kiel keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0431 - 78 02 77 22.
Vielen Dank!
Ihr Rechtsanwalt Ole Jensen